Die beständigen Hitzeperioden haben die Stadt Wels fest im Griff und fordern zur besonderen Vorsicht und Rücksichtnahme der Bevölkerung auf! Schon kleine, unterschätzte Ursachen wie Grillen, ein Lagerfeuer oder das Anzünden einer Zigarette reichen aus, um Wiesen, Felder oder sogar einen ganzen Wald in Brand zu setzen! Die Verbreitung eines solchen Feuers ist vor allem und besonders in bebauten Wohngebieten äußerst gefährlich!
Durch die momentane Hitzewelle und die daraus folgenden Trockenheit besteht auch in Wels hohe Brandgefahr in Wäldern sowie auf Feldern und Wiesen. Daher ersucht die Feuerwehr Wels unbedingt um Beachtung folgender Punkte:
Die Waldbrandschutz-Verordnung ist dringend einzuhalten. Darin heißt es wörtlich: “In den Waldgebieten der Stadt Wels sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.”
Besonders feueranfällig sind trockene Wiesen und Felder: Daher dort weder mit Kraftfahrzeugen fahren oder diese dort abstellen und bei Feld- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft die Sicherheitsmaßnahmen beachten. Zudem empfiehlt es sich, ein Mobiltelefon für den Notfall mit- und die Notrufnummern im Kopf zu haben.
Achtung – Waldbrandgefahr !
11.07.2023 / 17:16 Uhr
Die beständigen Hitzeperioden haben die Stadt Wels fest im Griff und fordern zur besonderen Vorsicht und Rücksichtnahme der Bevölkerung auf! Schon kleine, unterschätzte Ursachen wie Grillen, ein Lagerfeuer oder das Anzünden einer Zigarette reichen aus, um Wiesen, Felder oder sogar einen ganzen Wald in Brand zu setzen! Die Verbreitung eines solchen Feuers ist vor allem und besonders in bebauten Wohngebieten äußerst gefährlich!
Durch die momentane Hitzewelle und die daraus folgenden Trockenheit besteht auch in Wels hohe Brandgefahr in Wäldern sowie auf Feldern und Wiesen. Daher ersucht die Feuerwehr Wels unbedingt um Beachtung folgender Punkte:
Die Waldbrandschutz-Verordnung ist dringend einzuhalten. Darin heißt es wörtlich: “In den Waldgebieten der Stadt Wels sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.”
Besonders feueranfällig sind trockene Wiesen und Felder: Daher dort weder mit Kraftfahrzeugen fahren oder diese dort abstellen und bei Feld- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft die Sicherheitsmaßnahmen beachten. Zudem empfiehlt es sich, ein Mobiltelefon für den Notfall mit- und die Notrufnummern im Kopf zu haben.
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